Leistungen für Familien und Einrichtungen
Von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Betreuung nach der Vermittlung unterstützen wir Sie bei den wesentlichen Schritten der Personalgewinnung.
01. Bedarf und Vermittlung
Sie teilen uns mit, welche Position Sie besetzen möchten und welche fachlichen und persönlichen Anforderungen bestehen. Auf dieser Grundlage suchen wir nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten.
02. Auswahl der Kandidaten
Bewerbungen werden geprüft, bevor wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Dabei berücksichtigen wir Berufserfahrung, Einsatzgebiet und die Anforderungen der jeweiligen Stelle.
03. Sprache und Qualifikation
Wir prüfen vorhandene Qualifikationen und Sprachkenntnisse und stellen Ihnen die relevanten Informationen für Ihre Entscheidung zur Verfügung.
04. Begleitung nach der Vermittlung
Mit dem Einsatzbeginn endet unser Kontakt nicht automatisch. Bei organisatorischen Fragen oder Abstimmungsbedarf bleiben wir für beide Seiten erreichbar.
Häufige Fragen von Familien und Einrichtungen
Wie läuft eine Vermittlung ab?
Sie nennen uns die zu besetzende Position und Ihre Anforderungen. Wir suchen nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, prüfen ihre Eignung, stellen sie Ihnen vor und begleiten die Vermittlung bis zum Einsatzbeginn und darüber hinaus.
Welche Sprachkenntnisse haben die vermittelten Pflegekräfte?
Wir prüfen die vorhandenen Deutschkenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten vor der Vermittlung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Gute Deutschkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht in jedem Fall Voraussetzung.
Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?
Einer unserer Ansprechpartner meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen Ihre Situation und Ihren Bedarf. Danach stellen wir Ihnen Personen vor, die passen könnten. Sie entscheiden, ob und mit wem es weitergeht.
Was kostet die Vermittlung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Vermittlung. Schildern Sie unseren Ansprechpartnern Ihre Situation – sie erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Pflegegeld und die Förderung des Bundes für die 24-Stunden-Betreuung sind staatliche Leistungen an die betreute Person, nicht an ID AGENCY, und unterliegen einem eigenen Antrags- und Bewilligungsverfahren.Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag sind Leistungen der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person, nicht an ID AGENCY, und unterliegen einem eigenen Antrags- und Bewilligungsverfahren.
In welchen Ländern sind die vermittelten Pflegekräfte einsetzbar?
Wir vermitteln Pflegekräfte für Einsatzorte in Österreich und Deutschland.Wir vermitteln Pflegekräfte für Einsatzorte in Deutschland und Österreich. Unsere Leistungen sind in der Schweiz möglicherweise nicht verfügbar.Innerhalb der EU gilt der freie Dienstleistungsverkehr. Welche Regeln für Betreuung und Pflege gelten und welche staatlichen Leistungen es gibt, legt jedoch jeder Mitgliedstaat selbst fest; das unterscheidet sich von Land zu Land. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Landes.
